Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?
Die Übersetzung von Dokumenten zur Vorlage und Verwendung bei Behörden, Justiz und öffentliche Körperschaften darf nur durch einen hierzu gerichtlich ermächtigten Übersetzer gefertigt werden.
Was bedeutet „ermächtigter Übersetzer“?
Um gerichtlich ermächtigt zu werden, muss der Übersetzer seine fachliche Qualifikation, insbesondere seine Kenntnisse der Rechtssprache nachweisen. Dies erfolgt durch Prüfungen im Rahmen des Studiums oder durch eine gesonderte Fortbildung zur deutschen Rechtssprache mit anschließender Prüfung. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, leistet der Übersetzer einen allgemeinen Eid vor dem örtlich zuständigen Gericht und wird in das beim Justizministerium geführte Verzeichnis der ermächtigten Übersetzer und beeidigten Dolmetscher eingetragen.
Bei einer beglaubigten Übersetzung nimmt er mit seinem Stempel, auf dem auch die Eintragungsnummer aufgeführt ist, auf diesen Eid Bezug.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch?
Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn Sie ein italienischsprachiges Dokument vor einem deutschen Amt oder einer öffentlichen Stelle rechtswirksam vorlegen müssen. Für Privatkunden handelt es sich in der Regel um Bescheinigungen, z. B. im Rahmen von Vorgängen betreffend Geburt, Eheschließung, Scheidung, Einschreibung bei Schulen und Hochschulen (Zeugnis, Diplom, Hochschulabschluss), Testament, Vollmacht, Führerschein und Versicherungspolicen.
Unternehmen benötigen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten die beglaubigte Übersetzung von Verträgen, Handelsregisterauszügen, Urteilen, Steuererklärungen und -bescheiden, Bilanzen, Geschäftsberichten usw.
Was bewirkt die beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch?
Die von einem ermächtigten Übersetzer gestempelte und unterschriebene Übersetzung aus dem Italienischen ins Deutsche, die Sie bei einer deutschen Behörde oder Stelle einreichen, hat „unmittelbare Wirkung“, das heißt sie ist genauso rechtswirksam wie die Originalbescheinigung.
Beglaubigte Übersetzung ins Italienische mit Überbeglaubigung
Anders bei einer Übersetzung Deutsch > Italienisch zur Vorlage bei einer italienischen Stelle: Hier ist die sogenannte „Überbeglaubigung“ durch eine italienische konsularische oder diplomatische Vertretung erforderlich.
Katrin Pougin – ermächtigte Übersetzerin für Italienisch
Katrin Pougin ist ermächtigte Übersetzerin und beeidigte Dolmetscherin mit Ermächtigung durch das Oberlandesgericht Hamm. Die Ermächtigungsurkunde und die Unterschrift von Katrin Pougin sind bei dem Italienischen Konsulat Dortmund hinterlegt.
Professionell. Schnell. Unbürokratisch
Beglaubigte Übersetzungen Italienisch – Deutsch. seit 1997
Mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung als staatlich anerkannte Übersetzerin und Dolmetscherin für die Italienische Sprache biete ich nicht nur professionelle, rechtssichere Übersetzungen, sondern auch schnelle, unkomplizierte Abläufe.
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Thilo Weiß – Vorstand RKL Ruhr Kristall Glas AG
Positiv fand ich die Kontaktaufnahme und Angebotsanfrage über die Internetseite. Es wurde immer schnell geantwortet. Die Übersetzung des Dokuments wurde schnell angefertigt. Vielen Dank
Alexander Perli Schwarz – Google Rezension
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