Beglaubigte Übersetzung – Wer, was, wann, wie

Alles Wissenswerte rund um das Thema „beglaubigte Übersetzung“: Wann ist sie erforderlich? An wen muss ich mich wenden? Wie sieht das Dokument aus, das ich dann erhalte? Ist die Gültigkeit befristet? Hier die Antworten auf die 11 wichtigsten Fragen.

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Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Die Übersetzung von Dokumenten zur Vorlage und Verwendung bei Behörden, Justiz und öffentliche Körperschaften darf nur durch einen hierzu gerichtlich ermächtigten Übersetzer gefertigt werden.

Was bedeutet „ermächtigter Übersetzer“?

Um gerichtlich ermächtigt zu werden, muss der Übersetzer seine fachliche Qualifikation, insbesondere seine Kenntnisse der Rechtssprache nachweisen. Dies erfolgt durch Prüfungen im Rahmen des Studiums oder durch eine gesonderte Fortbildung zur deutschen Rechtssprache mit anschließender Prüfung. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, leistet der Übersetzer einen allgemeinen Eid vor dem örtlich zuständigen Gericht und wird in das beim Justizministerium geführte Verzeichnis der ermächtigten Übersetzer und beeidigten Dolmetscher eingetragen.

Bei einer beglaubigten Übersetzung nimmt er mit seinem Stempel, auf dem auch die Eintragungsnummer aufgeführt ist, auf diesen Eid Bezug.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung Italienisch ⇄ Deutsch?

Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn Sie
a) ein italienischsprachiges Dokument bei einer deutschen Behörde/Stelle oder
b) ein deutschsprachiges Dokument bei einer italienischen Behörde/Stelle
rechtswirksam vorlegen müssen. Bei Privatkunden sind das häufig Bescheinigungen zu Geburt, Eheschließung, Scheidung oder Tod, Zeugnisse zur Einschreibung in einer Schule/Hochschule oder zur Anerkennung des Abschlusses (Zeugnis, Diplom, Hochschulabschluss), sowie Kaufverträge für Immobilien, Vollmachten und Dokumente wie Führerschein und Versicherungspolice. Unternehmen benötigen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten die beglaubigte Übersetzung ihrer Satzung oder eines Handelsregisterauszugs sowie von Verträgen, Vollmachten, Führungszeugnissen, Urteilen, Steuererklärungen und -bescheiden, Bilanzen, Geschäftsberichten usw.

  • für eine beglaubigte Übersetzung ins Italienische von: Handelsregisterauszug, Satzung, Zertifikat o.Ä.
  • für eine beglaubigte Übersetzung eines Vertrags, eines Urteils oder einer Vollmacht
  • für die beglaubigte Übersetzung Ihres Führungszeugnisses oder von Bewerbungsunterlagen
  • für die beglaubigte Übersetzung von Fahrzeugpapieren oder Versicherungsdokumenten 

Wird die beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen ins Deutsche von den deutschen Behörden anerkannt?

Ja. Die von einem ermächtigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen ins Deutsche, die Sie bei einer deutschen Behörde oder Stelle einreichen, hat „unmittelbare Wirkung“, das heißt sie ist genauso rechtswirksam wie die Originalbescheinigung.

Wird die beglaubigte Übersetzung ins Italienische in Italien anerkannt?

Ja. Sie wird anerkannt, und es ist keine zusätzliche notarielle Beglaubigung nötig. Allerdings muss in diesem Fall eine Legalisierung oder die sogenannte „Überbeglaubigung“ durch das italienische Konsulat erfolgen, denn die annehmende italienische Behörde hätte – anders als die deutsche Stelle – keine Möglichkeit zu prüfen, ob der Übersetzer tatsächlich autorisiert ist. Genau dies bescheinigt die italienische Vertretung in Deutschland durch die Überbeglaubigung bzw. ein Gericht durch die Legalisierung. 

 

Beglaubigte Übersetzung

Katrin Pougin – ermächtigte Übersetzerin für Italienisch

Beglaubigte Übersetzung durch Katrin Pougin, ermächtigte Übersetzerin und allgemein beeidigte Dolmetscherin (Oberlandesgericht Hamm), registriert beim Italienischen Konsulat Dortmund

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Beglaubigte Übersetzungen Italienisch – Deutsch. seit 1997

Mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung als staatlich anerkannte Übersetzerin und Dolmetscherin für die Italienische Sprache biete ich meinen Kunden nicht nur professionelle, rechtssichere Übersetzungen, sondern auch schnelle Reaktionszeiten und eine routinierte, unkomplizierte Abwicklung.

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Was sind die Merkmale einer beglaubigten Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung ist normalerweise nur im Original, also ausgedruckt auf Papier, gültig. Die einzelnen Seiten müssen nummeriert sein, und die letzte Seite enthält am Ende den sogenannten Bestätigungsvermerk, mit Ort und Datum sowie Stempel und Unterschrift des Übersetzers (siehe das Beitragsbild). Außerdem werden die Seiten des Ausgangsdokuments angeheftet und fest mit der Übersetzung verbunden. Das erfolgt meist durch Heften der geschuppt umgeknickten Blätter, sodass der rückwärtig aufgebrachte Stempel alle geschuppten Seiten erreicht, aber auch die Ösenbindung wird häufig praktiziert. Es gibt hier keine verbindliche Regel, wie der Übersetzer dieses fachgerechte Verbinden bewerkstelligt, solange gewährleistet ist, dass keine Blätter unbemerkt entnommen oder hinzugefügt werden können. Beglaubigte Übersetzung

Muss der Ausgangstext an die Übersetzung geheftet werden?

Auch wenn die Justiz dies nicht zwingend verlangt, lautet die Antwort: Ja. Denn der Bestätigungsvermerk, mit dem der gerichtlich ermächtigte Übersetzer am Ende der Übersetzung deren Richtigkeit (d. h. die Übereinstimmung mit dem Ausgangstext) bescheinigt, ist offensichtlich nur dann sinnvoll und aussagekräftig, wenn der fragliche Ausgangstext tatsächlich beiliegt.

Muss der Ausgangstext als Original beiliegen?

In der Regel sollte der Ausgangstext im Original oder zumindest in Form einer beglaubigten Kopie beiliegen. Diese zweite Form wird immer dann gewählt, wenn man das Original nicht aus den Händen geben will, wie bei Zeugnissen zum Beispiel. Denn mit seinem Bestätigungsvermerk bescheinigt der Übersetzer lediglich die Richtigkeit der Übersetzung, kann aber (aus offensichtlichen Gründen) keine Aussage darüber treffen, ob das übersetzte Dokument echt und richtig ist. Oft hefte ich der Übersetzung allerdings nur eine einfache Kopie eines elektronisch übermittelten Dokuments an, weil meine Kunden das Originaldokument persönlich bei der Behörde einreichen und dabei das Original vorlegen, sodass der Mitarbeiter an dieser Stelle die Übereinstimmung der beiden Dokumente prüfen kann. 

Bei Übersetzungen ins Italienische zur Vorlage bei einer italienischen Behörde, bei denen also die Überbeglaubigung durch das italienische Konsulat Dortmund oder eine andere konsularische Vertretung erforderlich ist, muss das übersetzte deutschsprachige Dokument zwingend im Original oder als beglaubigte Kopie angeheftet sein, sonst wird die Überbeglaubigung nicht vorgenommen.   

  Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Bescheinigung erhalten Sie bei der Stadt Dortmund. Informationen und Terminreservierung bei den Verwaltungsstellen der Stadt Dortmund hier 
Bei Zeugnissen stellen meist die Schulen/Hochschulen kostenlos eine beglaubigte Kopie aus.

Ist eine beglaubigte Übersetzung unbefristet gültig?

Ja. Achten Sie aber auf die Gültigkeit des Ausgangsdokuments: ein Führungszeugnis ist zum Beispiel drei Monate lang gültig, ein Handelsregisterauszug verfällt nach 12 Monaten.

Ist eine beglaubigte Übersetzung deutschlandweit gültig?

Ja. 


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