Pougin Übersetzungen – Traduzioni | Italienisch für Recht, Wirtschaft, Industrie

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB Übersetzungsleistungen

AGB Dolmetscher-Leistungen

AGB Übersetzer

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Pougin Fachübersetzungen, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und dem Auftraggeber, auch dann, wenn die AGB des Auftraggebers anderslautende Vereinbarungen enthalten.

(2) Abweichende Vertragsbedingungen, bzw. die Anwendung anderer Vorschriften bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

  1. Umfang des Übersetzungsauftrags

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

  1. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzungen auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen usw.).

(3) Fehler und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

  1. Liefertermin

(1) Sofern zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber keine Uhrzeit oder Zeitfenster vereinbart wurde, ist die Übersetzung bis 17:00 Uhr am vereinbarten Termin zu liefern.

(2) Übermittelt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages und nach Vereinbarung einer Lieferfrist zusätzliche Textpassagen, wird die Lieferfrist erneut verhandelt.

(3) Nimmt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, sodass eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Maße.

  1. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung in Form einer Nacherfüllung oder Ersatzlieferung vor. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(2) Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung keine schriftlichen Einwendungen, gilt die Übersetzung als abgenommen.

(3) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung.

(4) Stilistische Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Dies gilt ebenfalls für Synonyme, sofern der Auftraggeber kein Referenzmaterial, aus dem die für die verwendeten Bezeichnungen zu verwendenden Synonyme nicht eindeutig hervorgehen, rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.

  1. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter.

(2) Bei Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet der Auftragnehmer auch für leichte Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Vertreter. Die Haftung wird hierbei jedoch auf den typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist außer bei Personenschäden auf die Deckungssumme der von dem Auftragnehmer unterhaltenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung i. H. v. EUR 300.000,- je Schadensfall beschränkt.

  1. Berufsgeheimnis

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

(2) Sofern keine gesonderte Stillschweigensvereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Übersetzung durch Kooperationspartner anfertigen oder Korrektur lesen zu lassen. Der Auftragnehmer muss in diesem Fall dafür Sorge tragen, dass der Dritte sich ihm und/oder dem Auftraggeber gegenüber ebenfalls zum Stillschweigen verpflichtet.

  1. Vergütung

(1) Sofern auf der Rechnung kein Fälligkeitsdatum genannt ist, ist die Vergütung sofort nach Rechnungsstellung der geleisteten Übersetzung fällig.

(2) Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(3) Ist keine schriftliche Vergütungsvereinbarung abgeschlossen worden, gelten grundsätzlich folgende Preise: Stundensatz i. H. v. 75,00 Euro bzw. ein Tagessatz i. H. v. 565,00 Euro; bei Kleinaufträgen gilt ein Mindestauftragswert i. H. v. 35,00 Euro. Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

(4) Übermittelt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages zusätzliche Textpassagen, die zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin geliefert werden oder verkürzt der Auftraggeber nach Auftragserteilung die Lieferfrist, kann der Auftragnehmer einen angemessenen Zuschlag erheben. Ein Anspruch auf eine Verkürzung der Lieferfrist besteht nicht.

(5) Nimmt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, sodass eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird, kann der Auftragnehmer einen angemessenen Zuschlag erheben. Übersetzungspassagen, die nach nachträglichen Änderungen im Ausgangstext zur Erfüllung des abgeänderten Auftrages nicht weiter verwendet werden können, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

  1. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht vor.

  1. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Stand, 01.12.2020

AGB – Dolmetschen

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Pougin Fachübersetzungen (nachfolgend: Dolmetscherin) und dem Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn die AGB des Auftraggebers anderslautende Vereinbarungen enthalten.

(2) Abweichende Vertragsbedingungen, bzw. die Anwendung anderer Vorschriften bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Dolmetscherin.

  1. Umfang des Dolmetschauftrags

(1) Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Dolmetschleistung ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Eine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Dolmetscherin zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.

Die Urheberrechte der Dolmetscherin bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

  1. Ersatz

(1) Sollte die Dolmetscherin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat sie nach besten Kräften und soweit ihr dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein Fachkollege/eine Fachkollegin die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.

  1. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Dolmetscherin rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen– nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen usw.). Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Dolmetscherin zur Verfügung zu stellen (Reden, Verträge, Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Dolmetscherin.

  1. Haftung

(1) Die Dolmetscherin haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

(2) Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

  1. Berufsgeheimnis

(1) Die Dolmetscherin ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.

  1. Vergütung

(1) Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig.

(2) Die Dolmetscherin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.

(3) Die Dolmetscherin kann bei umfangreichen Dolmetsch-Aufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist.

  1. Höhere Gewalt

(1) Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen.

  1. Vertragskündigung/Stornoregelung

(1) Storniert der Auftraggeber einen bereits gültig erteilten Auftrag, später als 10 branchenübliche Werktage vor dem geplanten Beginn des Dolmetscheinsatzes wird ein Ausfallhonorar fällig. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt das Ausfallhonorar zwischen dem 9. und dem 7. branchenüblichen Werktag vor dem geplanten Beginn des Dolmetscheinsatzes 40 %, zwischen dem 6. und dem 4. branchenüblichen Werktag vor Beginn des Dolmetscheinsatzes 70 % und ab dem 3. branchenüblichen Werktag vor Beginn des Dolmetscheinsatzes 100 % des vereinbarten Honorars. Branchenübliche Werktage sind Mo, Di, Mi, Do und Fr. Der Auftraggeber kommt außerdem für die bei der Dolmetscherin bereits entstandenen Unkosten (z. B. Hotelkosten bzw. Stornokosten der Hotelbuchung, Bearbeitungsgebühren bei der Rückgabe von bereits gekauften Fahrkarten usw.) gegen Vorlage der jeweiligen Belege auf.

  1. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Sofern eine der vorstehenden Auftragsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand, 01.12.2020