Beglaubigte Übersetzung Italienisch in Dortmund, NRW und bundesweit

Professionell. Unbürokratisch. Schnell.

Amtliche Übersetzung Italienisch <-> Deutsch

Seit über zwei Jahrzehnten unterstütze ich als staatlich anerkannte Übersetzerin und Dolmetscherin für Italienisch mit Standort in Dortmund Geschäfts- und Privatkunden unter anderem mit anspruchsvollen Rechtsübersetzungen.

Darüber hinaus bin ich vom OLG Hamm seit 1997 befugt, als ermächtigte Übersetzerin und allgemein vereidigte Dolmetscherin für die italienische Sprache sogenannte beglaubigte Übersetzungen aus dem Italienischen bzw. ins Italienische anzufertigen und als vereidigte Italienisch-Dolmetscherin vor Gericht, bei Behörden und notariellen Beurkundungen tätig zu werden.

Pougin - Beglaubigte Übersetzung Italienisch-Deutsch

Beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch

Katrin Pougin | seit 1997 ermächtigte Übersetzerin und allgemein vereidigte Dolmetscherin für die italienische Sprache

(weitere Sprachen auf Anfrage)

Ihre beglaubigte Übersetzung Italienisch in 4 Schritten:

professionell und unbürokratisch

  1. 1
    Dokument zusenden

    Für ein aussagekräftiges Angebot müssen mehrere preisbestimmende Faktoren geprüft werden, allen voran das zu übersetzende Volumen. Daher ist es in der Regel nötig, dass Sie mir das zu übersetzende Dokument zukommen lassen (per E-Mail oder noch einfacher über das Anfrage-Formular, in dem die relevanten Punkte direkt abgefragt werden). Absolute Vertraulichkeit ist gewährleistet.

    Für komplexere Vorhaben oder bei Fragen stehe ich gerne auch telefonisch bereit (0231 – 598244). Zögern Sie nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen.

  2. 2
    Angebot erhalten

    Sie erhalten zeitnah ein kostenloses, unverbindliches Angebot mit Angabe des Festpreises, der Bearbeitungszeit, der Zahlungsbedingung und weiteren nützlichen Informationen für eine reibungslose Abwicklung Ihres Anliegens bei dem jeweiligen Amt oder der Behörde.

  3. 3
    Angebot bestätigen

    Sie bestätigen das Angebot schriftlich. (Bei Privatkunden gilt die Zahlung des im Angebot angeführten Gesamthonorars als Auftragsbestätigung). Außerdem teilen Sie mir die Anschrift mit, an die die Übersetzung per Post verschickt werden soll.

  4. 4
    Beglaubigte Übersetzung erhalten

    Sie erhalten meine Auftragsbestätigung (bei Privatkunden die Bestätigung über den Zahlungseingang) und im letzten Schritt die Postsendung mit der beglaubigten Übersetzung (und der Rechnung). Selbstverständlich und ausnahmslos innerhalb der im Angebot genannten Frist.

Alle Informationen und Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Was kostet eine

beglaubigte Übersetzung Italienisch <-> Deutsch

Das Honorar für eine beglaubigte Übersetzung Italienisch > Deutsch oder aus dem Deutschen ins Italienische hängt vor allem vom Umfang der Übersetzung ab. Ohne vorherige Textansicht ist daher in der Regel kein Kostenvoranschlag möglich. Weiter Informationen über die Preisberechnung für Italienisch-Übersetzungen entnehmen Sie der Seite „Preise„.

Auf Anfrage übermittle ich Ihnen umgehend ein kostenloses, unverbindliches Angebot (wenn möglich mit Pauschalpreis).

Angebot für Juristen & Unternehmen

Seit 1997 unterstützt Pougin Fachübersetzungen Anwaltskanzleien und Unternehmen mit rechtskonformen Übersetzungen, die auf Wunsch als beglaubigte Übersetzungen bereitgestellt werden:

  1. Verträge

    zum Beispiel

    • Kaufvertrag, Leasingvertrag
    • Pachtvertrag, Mietvertrag,
    • Franchisevertrag, Vertragshändlervertrag
    • Handelsvertretervertrag, Provisionsvertrag
    • Vertriebsvertrag, Vertriebshändlervertrag
    • Rahmenvertrag
    • Lizenzvertrag
    • Vertragsentwurf
    • Gesellschaftervertrag
    • Werkvertrag
    • Nachunternehmervertrag
    • Arbeitsvertrag

  2. Gerichtliche Dokumente

    • Gerichtsurteil, Gerichtsbeschluss
    • Klageschrift
    • Schriftsatz
    • Antrag
    • Verfügung
    • Gutachten
    • Mahnbescheid
    • Vollstreckungsbescheid

  3. Geschäftsunterlagen

    • Satzung
    • Gesellschaftervertrag
    • Handelsregisterauszug
    • Gründungsurkunde
    • notarielle Vollmacht
    • AGB
    • Angebot, Kostenvoranschlag
    • Datenschutzerklärung
    • Cookie-Hinweis
    • Ausschreibungsunterlagen
    • Zertifizierung
    • Führungszeugnis

  4. Bescheinigungen

    zum Beispiel

    • Konformitätsbescheinigung
    • Zeugnis
    • Führungszeugnis
    • Zertifizierung
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Police

Angebot für Privatkunden

Unbürokratisch und schnell erledigt das Übersetzungsbüro die beglaubigte Übersetzungen von Schriftstücken aus folgenden Bereichen:

  1. Ehe/Familie

    • Ehefähigkeitsbescheinigung
    • Heiratsurkunde
    • Scheidungsurteil
    • Mutterschaftsanerkennung
    • Vaterschaftsanerkennung
    • Geburtsurkunde
    • Testament
    • Schenkung
    • Vollmacht

  2. Ausbildung/Karriere

    • Abiturzeugnis, Universitätszeugnis, Diplom
    • Approbation
    • Lebenslauf
    • Bewerbungsunterlagen
    • Führungszeugnis

  3. Verträge

    • Arbeitsvertrag
    • Mietvertrag
    • Übergabeprotokoll
    • Schenkungsvertrag

  4. Auto/Haus/Steuern

    zum Beispiel

    • Versicherungspolice
    • Kaufvertrag Immobilie/Grundstück
    • Vollmacht, Sondervollmacht
    • Steuererklärung
    • Führerschein

Fragen & Antworten

Beglaubigte Übersetzung

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Die offizielle Bezeichnung lautet „Übersetzung mit Bestätigungsvermerk“. Allerdings sind neben dem Ausdruck „beglaubigte Übersetzung“ auch andere Begriffe gängig wie amtliche Übersetzung, bestätigte Übersetzung, beeidigte Übersetzung, bescheinigte Übersetzung oder auch Urkundenübersetzung. Gemeint ist jeweils eine schriftliche Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem ermächtigten Urkundenübersetzer mit seiner Unterschrift und einem Stempel bestätigt wird.
Ist eine beglaubigte Übersetzung überall gültig?
Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen wird in ganz Deutschland von den Behörden anerkannt. Dient die Übersetzung zur Vorlage bei einer italienischen Stelle oder Behörde ist gegebenenfalls eine Apostille oder eine Überbeglaubigung durch das italienische Konsulat nötig. Sprechen Sie mich zur Klärung einfach an.
Muss der beglaubigten Übersetzung der Ausgangstext angeheftet werden?
Ja, und zwar so, dass keine Blätter entfernt / hinzugefügt werden können. Die Bestätigungsformel bescheinigt ja die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung in Bezug auf einen bestimmten Ausgangstext, was keinen Sinn hätte, wenn die Übersetzung ohne diesen Ausgangstext bereitgestellt würde. Die Frage ist lediglich, in welcher Form der Ausgangstext angeheftet wird: als einfacher Ausdruck der von Ihnen im Vorfeld übermittelten Datei, in Form einer beglaubigten Kopie oder im Original (siehe nächste Frage).
Muss man für eine beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch oder Deutsch – Italienisch unbedingt das Original einreichen?
Die Antwort hängt vor allem von der Behörde oder Stelle, bei der die Übersetzung eingereicht wird, ab. Klären Sie diesen Punkt also am besten im Vorfeld ab oder setzen Sie sich mit mir in Verbindung, um beurteilen zu können, was im Einzelfall erforderlich ist.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen oder ins Italienische?
Das Übersetzungshonorar hängt wie bei „einfachen“ Übersetzungen vor allem vom Umfang ab. Lassen Sie mir das zu übersetzende Dokument in gut lesbarer Form (als PDF oder Bild-Datei) zukommen (Kontaktangaben) und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot mit weiteren nützlichen Informationen für die reibungslose Abwicklung Ihres Behördenvorgangs.
Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch oder Deutsch – Italienisch gültig?
Eine beglaubigte Übersetzung ist unbefristet gültig. Allerdings kann es sein, dass das Ausgangsdokument, das übersetzt werden soll, nach einer bestimmten Zeit verfällt. Achten Sie also auf die Gültigkeitsdauer des Ausgangsdokuments.
Sprachkombination

Italienisch-Deutsch-Englisch (weitere auf Anfrage)

  • Beglaubigte Übersetzung Deutsch-Italienisch Führungszeugnis

  • Beglaubigte Übersetzung Satzung

  • Anwaltsschrift Italienisch übersetzen 

  • Beglaubigte Übersetzung Handelsregisterauszug ins Italienische

  • Beglaubigte Übersetzung Steuererklärung

  • Beglaubigte Übersetzung Bewerbungsunterlagen

  • Beglaubigte Übersetzung Italienisch-Deutsch Kaufvertrag

  • Beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen Immobilienvertrag

  • Beglaubigte Übersetzung Führerschein

  • Notarielle Vollmacht übersetzen lassen 

  • Beglaubigte Übersetzung Führungszeugnis ins Italienische

  • Beglaubigte Übersetzung Italienisch einer Meldebescheinigung

  • Juristische Übersetzung, Rechtsübersetzung

  • Vertragsübersetzung Italienisch-Deutsch

  • Notarielle Urkunde übersetzen lassen

  • Hochwertige Italienisch-Übersetzung im Bereich Wirtschaft

  • Geschäftsbericht professionell übersetzen

  • Amtliche Übersetzung ins Italienische eines Gutachtens

  • Webseite ins Italienische übersetzen

  • professionelle Übersetzung Gesellschaftervertrag

  • Apostille, Legalisation, Überbeglaubigung

Kunden, die Pougin Fachübersetzungen vertrauen

Rechtsübersetzung Italienisch-Deutsch

Als Italienisch-Übersetzer mit Standort in Dortmund unterstütze ich Kunden aus NRW, bundesweit und aus dem Ausland mit professionellen Sprachdienstleistungen, insbesondere auch mit der beglaubigten Übersetzung von Urkunden und Bescheinigungen aus dem Italienischen bzw. ins Italienische. Weitere Sprachen auf Anfrage an info@pougin.de.

Amtliche Italienisch-Übersetzung in DeutschlandBerlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Münster, Nürnberg, Stuttgart, Wuppertal
Amtliche Italienisch-Übersetzung in NRWAachen, Ahaus, Altena, Arnsberg, Ascheberg, Beckum, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Castrop-Rauxel, Detmold, Dorsten, Duisburg, Düren, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Gütersloh, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne, Iserlohn, Köln, Kleve, Krefeld, Leverkusen, Lippstadt, Lüdenscheid, Lünen, Marl, Meschede, Minden, Moers, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Paderborn, Ratingen, Recklinghausen, Remscheid, Rheda-Wiedenbrück, Rheine, Sankt Augustin, Siegen, Soest, Solingen, Steinfurt, Troisdorf, Velbert, Viersen, Warburg, Wickede, Winterberg, Witten, Wuppertal