Beglaubigte Übersetzung Italienisch in Dortmund, NRW und bundesweit
Professionell. Unbürokratisch. Schnell.
Seit über zwei Jahrzehnten unterstütze ich als staatlich anerkannte Übersetzerin und Dolmetscherin für Italienisch mit Standort in Dortmund Geschäfts- und Privatkunden unter anderem mit anspruchsvollen Rechtsübersetzungen.
Darüber hinaus bin ich vom OLG Hamm seit 1997 befugt, als ermächtigte Übersetzerin und allgemein vereidigte Dolmetscherin für die italienische Sprache sogenannte beglaubigte Übersetzungen aus dem Italienischen bzw. ins Italienische anzufertigen und als vereidigte Italienisch-Dolmetscherin vor Gericht, bei Behörden und notariellen Beurkundungen tätig zu werden.
Beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch
Katrin Pougin | seit 1997 ermächtigte Übersetzerin und allgemein vereidigte Dolmetscherin für die italienische Sprache
(weitere Sprachen auf Anfrage)
professionell und unbürokratisch
- 1Dokument zusendenFür ein aussagekräftiges Angebot müssen mehrere preisbestimmende Faktoren geprüft werden, allen voran das zu übersetzende Volumen. Daher ist es in der Regel nötig, dass Sie mir das zu übersetzende Dokument zukommen lassen (per E-Mail oder noch einfacher über das Anfrage-Formular, in dem die relevanten Punkte direkt abgefragt werden). Absolute Vertraulichkeit ist gewährleistet.
Für komplexere Vorhaben oder bei Fragen stehe ich gerne auch telefonisch bereit (0231 – 598244). Zögern Sie nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen.
- 2Angebot erhalten
Sie erhalten zeitnah ein kostenloses, unverbindliches Angebot mit Angabe des Festpreises, der Bearbeitungszeit, der Zahlungsbedingung und weiteren nützlichen Informationen für eine reibungslose Abwicklung Ihres Anliegens bei dem jeweiligen Amt oder der Behörde.
- 3Angebot bestätigen
Sie bestätigen das Angebot schriftlich. (Bei Privatkunden gilt die Zahlung des im Angebot angeführten Gesamthonorars als Auftragsbestätigung). Außerdem teilen Sie mir die Anschrift mit, an die die Übersetzung per Post verschickt werden soll.
- 4Beglaubigte Übersetzung erhalten
Sie erhalten meine Auftragsbestätigung (bei Privatkunden die Bestätigung über den Zahlungseingang) und im letzten Schritt die Postsendung mit der beglaubigten Übersetzung (und der Rechnung). Selbstverständlich und ausnahmslos innerhalb der im Angebot genannten Frist.
Alle Informationen und Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
beglaubigte Übersetzung Italienisch <-> Deutsch
Das Honorar für eine beglaubigte Übersetzung Italienisch > Deutsch oder aus dem Deutschen ins Italienische hängt vor allem vom Umfang der Übersetzung ab. Ohne vorherige Textansicht ist daher in der Regel kein Kostenvoranschlag möglich. Weiter Informationen über die Preisberechnung für Italienisch-Übersetzungen entnehmen Sie der Seite „Preise„.
Auf Anfrage übermittle ich Ihnen umgehend ein kostenloses, unverbindliches Angebot (wenn möglich mit Pauschalpreis).
Übersetzungen für Juristen & Unternehmen
Seit 1997 unterstützt Pougin Fachübersetzungen Anwaltskanzleien und Unternehmen mit rechtskonformen Übersetzungen, die auf Wunsch als beglaubigte Übersetzungen bereitgestellt werden:
- Verträge
zum Beispiel
- Kaufvertrag, Leasingvertrag
- Pachtvertrag, Mietvertrag,
- Franchisevertrag, Vertragshändlervertrag
- Handelsvertretervertrag, Provisionsvertrag
- Vertriebsvertrag, Vertriebshändlervertrag
- Rahmenvertrag
- Lizenzvertrag
- Vertragsentwurf
- Gesellschaftervertrag
- Werkvertrag
- Nachunternehmervertrag
- Arbeitsvertrag
- Gerichtliche Dokumente
- Gerichtsurteil, Gerichtsbeschluss
- Klageschrift
- Schriftsatz
- Antrag
- Verfügung
- Gutachten
- Mahnbescheid
- Vollstreckungsbescheid
- Geschäftsunterlagen
- Satzung
- Gesellschaftervertrag
- Handelsregisterauszug
- Gründungsurkunde
- notarielle Vollmacht
- AGB
- Angebot, Kostenvoranschlag
- Datenschutzerklärung
- Cookie-Hinweis
- Ausschreibungsunterlagen
- Zertifizierung
- Führungszeugnis
- Bescheinigungen
zum Beispiel
- Konformitätsbescheinigung
- Zeugnis
- Führungszeugnis
- Zertifizierung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Police
Übersetzungen für Privatkunden
Unbürokratisch und schnell erledigt das Übersetzungsbüro die beglaubigte Übersetzungen von Schriftstücken aus folgenden Bereichen:
- Ehe/Familie
- Ehefähigkeitsbescheinigung
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil
- Mutterschaftsanerkennung
- Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde
- Testament
- Schenkung
- Vollmacht
- Ausbildung/Karriere
- Abiturzeugnis, Universitätszeugnis, Diplom
- Approbation
- Lebenslauf
- Bewerbungsunterlagen
- Führungszeugnis
- Verträge
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Übergabeprotokoll
- Schenkungsvertrag
- Auto/Haus/Steuern
zum Beispiel
- Versicherungspolice
- Kaufvertrag Immobilie/Grundstück
- Vollmacht, Sondervollmacht
- Steuererklärung
- Führerschein
Beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch
Als Rechtsanwalt italienischer Herkunft bearbeite ich zahlreiche Fälle mit italienischer Berührung. Dabei sind sowohl Dolmetscher- wie Übersetzungstätigkeiten erforderlich. Beim Dolmetschen von komplexen juristischen Sachverhalten versteht es Frau Pougin, die Übersetzung so zu vollziehen, dass selbst mein in der Regel rechtsunkundiger Mandant den Sachverhalt mit Leichtigkeit erfassen kann. Dabei kommt Frau Pougin zugute, dass sie über ein beachtliches rechtliches Fachwissen des deutschen und italienischen Rechtssystems verfügt. (Bielefeld, Juli 2010)
Regelmäßig und gerne nehmen wir die Dienstleistungen von Frau Pougin in Anspruch. Wir kennen Frau Pougin als hervorragende Übersetzerin mit profunder Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung. Sie liefert qualitativ hoch professionelle Rechtsübersetzungen, arbeitet sehr präzise und ist immer zuverlässig. Abgesehen davon schätzen wir auch ihre schnellen Reaktionszeiten auf unsere oft dringenden Anfragen und die unkomplizierte, lösungsorientierte Kommunikation. Wir können die Zusammenarbeit mit Frau Pougin uneingeschränkt weiterempfehlen.
(München, Juni.2019)
Als Rechtsanwalt italienischer Herkunft bearbeite ich zahlreiche Fälle mit italienischer Berührung. Dabei sind gelegentlich Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeiten erforderlich. In diesem Zusammenhang habe ich Frau Pougin kennen und schätzen gelernt. Frau Pougin wird in vielen Fällen im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm von den Gerichten als Dolmetscherin beigezogen. Beim Dolmetschen von komplexen juristischen Sachverhalten versteht Sie es dabei, die Übersetzung so zu vollziehen, dass selbst mein in der Regel rechtsunkundiger Mandant den Sachverhalt mit Leichtigkeit erfassen kann. Dabei kommt Frau Pougin zugute, dass sie über ein beachtliches rechtliches Fachwissen des deutschen und italienischen Rechtssystems und der damit verbundenen Rechtsgebiete verfügt. Frau Pougin führt für mich zudem seit Jahren schon Übersetzungen von Dokumenten von der italienischen in die deutsche Sprache und/oder umgekehrt durch. Sie erledigte dabei die ihr übertragenen Arbeiten äußerst pünktlich, sehr gewissenhaft und stets zur größten Zufriedenheit. Ich schätze Frau Pougin sehr und hoffe auf weitere sehr gute Zusammenarbeit. (Bielefeld, Juli 2010)
Vielen Dank für die prompte und sehr zufriedenstellende Arbeit.
(Juli 2020, Beglaubigte Übersetzungen ins Italienische)
Vielen Dank für die schnelle und zuverlässige Übersetzung. Wir waren wirklich sehr zufrieden!
(Görg Wirtschaftskanzlei, 10.05.2019)
Bereits seit Jahren beauftrage ich Frau Pougin mit der Übersetzung von gerichtlichen Schriftstücken, aber auch von juristischen Fachartikeln zur Veröffentlichung sowie einem monatlich auf Italienisch erscheinenden Newsletter, und möchte ihrer zuverlässigen Arbeitsweise ein großes Lob aussprechen:
Frau Pougin ist fachlich sehr kompetent, recherchiert gewissenhaft und bearbeitet die immer anspruchsvollen Texte mit großer Genauigkeit. Darüber hinaus schätze ich die schlanke Kommunikation und eine stets schnelle Rückmeldung auf alle Anfragen. Aus diesem Grund habe ich Frau Pougin auch innerhalb unserer Anwaltskanzlei bereits mehrmals an andere Ansprechpartner weiterempfohlen und freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. (Übersetzung von Verträgen, Urkunden und Fachartikeln vom Deutschen ins Italienische, seit 2007)
Wir haben Frau Pougin als gewissenhafte Übersetzerin mit solider Fachkompetenz sowohl im juristischen Bereich als auch in unserem logistischen Kerngeschäft kennengelernt und schätzen darüber hinaus die freundliche, flexible Betreuung und Beratung in Sachen Übersetzungsdienstleistungen sowie die stets zuverlässige Einhaltung der Lieferfristen. Wir können die Zusammenarbeit mir Frau Pougin nur wärmstens weiterempfehlen. (Zusammenarbeit seit 2015, Übersetzungen im juristischen Bereich und im Bereich Logistik, intermodaler Verkehr)
Beglaubigte Übersetzung Italienisch Deutsch
⇒ Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Die offizielle Bezeichnung lautet „Übersetzung mit Bestätigungsvermerk“. Allerdings sind neben dem Ausdruck „beglaubigte Übersetzung“ auch andere Begriffe gängig wie amtliche Übersetzung, bestätigte Übersetzung, beeidigte Übersetzung, bescheinigte Übersetzung oder auch Urkundenübersetzung. Gemeint ist jeweils eine schriftliche Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem ermächtigten Urkundenübersetzer mit seiner Unterschrift und einem Stempel bestätigt wird.
⇒ Ist eine beglaubigte Übersetzung überall gültig?
Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen wird in ganz Deutschland von den Behörden anerkannt. Dient die Übersetzung zur Vorlage bei einer italienischen Stelle oder Behörde ist gegebenenfalls eine Apostille oder eine Überbeglaubigung durch das italienische Konsulat nötig. Sprechen Sie mich zur Klärung einfach an.
⇒ Muss der beglaubigten Übersetzung Italienisch Deutsch das zu übersetzende Dokument angeheftet sein?
Ja, immer. Mit der Bestätigungsformel unter der Übersetzung gewährleistet der Übersetzers die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Das hat offensichtlich nur dann einen Zweck, wenn man Ausgangsdokument und Übersetzung gegenüberstellen kann. Das ausgangssprachliche Dokument muss dabei untrennbar mit der Übersetzung verbunden werden, d. h., dass es nicht möglich ist, unbemerkt ein Blatt zu entfernen oder hinzuzufügen.
⇒ Muss unbedingt das Original an die Übersetzung angeheftet werden?
Es gibt hierfür keine Regel. In Deutschland ist es für eine beglaubigte Übersetzung Italienisch Deutsch in der Regel ausreichend, wenn der Übersetzung eine Kopie des italienischen Dokuments angeheftet ist. Wird die beglaubigte Übersetzung ins Italienische dagegen bei dem italienischen Konsulat eingereicht, muss das deutsche Ausgangsdokument mindestens im Original oder mindestens als beglaubigte Kopie angeheftet sein. Diese Frage sollten Sie mit dem Empfänger auf jeden Fall vorab klären.
⇒ Was kostet eine beglaubigte Übersetzung aus dem Italienischen oder ins Italienische?
Das Übersetzungshonorar für eine bescheinigte Übersetzung hängt wie bei „einfachen“ Übersetzungen vor allem von dem Umfang ab, der übersetzt werden muss, und hierfür ist die Anzahl der Seiten nicht immer aussagekräftig. Am besten, Sie lassen mir das zu übersetzende Dokument in gut lesbarer Form (als PDF oder Bild-Datei) zukommen (Kontaktangaben) und erhalten dann ein unverbindliches Angebot mit weiteren nützlichen Informationen für die reibungslose Abwicklung Ihres amtlichen Vorgangs.
⇒ Wie lange dauert es, bis ich die beglaubigte Übersetzung erhalte?
Für eine einseitige beglaubigte Übersetzung Italienisch Deutsch ist die Bearbeitungszeit in der Regel 1 Werktag. Wenn Sie die beglaubigte Übersetzung in Papierform benötigen (was in der Regel der Fall ist), ist außerdem der Postweg zu berücksichtigen, also nochmals 1-2 Werktage. Planen Sie für die bescheinigte Übersetzung also sicherheitshalber knapp eine Woche ein. Je mach der Menge des zu übersetzenden Textes oder bei komplex gestalteten Schriftstücken verlängert sich die Bearbeitungszeit für die beglaubigte Übersetzung Italienisch Deutsch entsprechend.
⇒ Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung Italienisch – Deutsch oder Deutsch – Italienisch gültig?
Eine Urkundenübersetzung ist unbefristet gültig. Allerdings kann es sein, dass das Ausgangsdokument, das übersetzt werden soll, nach einer bestimmten Zeit verfällt. Achten Sie also auf die Gültigkeitsdauer des Ausgangsdokuments.
Italienisch-Deutsch-Englisch (weitere auf Anfrage)
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Beglaubigte Übersetzung Deutsch-Italienisch Führungszeugnis
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Als Italienisch-Übersetzer mit Standort in Dortmund unterstütze ich Kunden aus NRW, bundesweit und aus dem Ausland mit professionellen Sprachdienstleistungen, insbesondere auch mit der beglaubigten Übersetzung von Urkunden und Bescheinigungen aus dem Italienischen bzw. ins Italienische. Weitere Sprachen auf Anfrage an info@pougin.de.
Beglaubigte Übersetzung Italienisch in Deutschland: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Münster, Nürnberg, Stuttgart, Wuppertal
Bescheinigte Italienisch-Übersetzungen in NRW: Aachen, Ahaus, Altena, Arnsberg, Ascheberg, Beckum, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Castrop-Rauxel, Detmold, Dorsten, Duisburg, Düren, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Gütersloh, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne, Iserlohn, Köln, Kleve, Krefeld, Leverkusen, Lippstadt, Lüdenscheid, Lünen, Marl, Meschede, Minden, Moers, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Paderborn, Ratingen, Recklinghausen, Remscheid, Rheda-Wiedenbrück, Rheine, Sankt Augustin, Siegen, Soest, Solingen, Steinfurt, Troisdorf, Velbert, Viersen, Warburg, Wickede, Winterberg, Witten, Wuppertal
Katrin Pougin – ermächtigte Übersetzerin für Italienisch Beglaubigte Übersetzung durch Katrin Pougin, ermächtigte Übersetzerin und allgemein beeidigte Dolmetscherin (Oberlandesgericht Hamm), registriert beim Italienischen Konsulat Dortmund Mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung als staatlich anerkannte Übersetzerin und Dolmetscherin für die Italienische Sprache biete ich meinen Kunden nicht nur professionelle, rechtssichere Übersetzungen, sondern auch schnelle Reaktionszeiten und eine routinierte, unkomplizierte Abwicklung. |
Professionell. Schnell. Unbürokratisch.
Beglaubigte Übersetzungen Italienisch – Deutsch. seit 1997